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   BVerwG, 28.06.1966 - II C 10.64   

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BVerwG, 28.06.1966 - II C 10.64 (https://dejure.org/1966,104)
BVerwG, Entscheidung vom 28.06.1966 - II C 10.64 (https://dejure.org/1966,104)
BVerwG, Entscheidung vom 28. Juni 1966 - II C 10.64 (https://dejure.org/1966,104)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Kompetenz des Bundesverfassungsgerichts zur Normenkontrolle Berliner Landesgesetze - Versorgung aus dem letzten Amt bei Berufsbeamten - Rückwirkende Aufhebung eines verfassungswidrigen Gesetzes - Grundsätze des Berufsbeamtentums - Bedeutung des Leistungsgrundsatzes im ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 24, 235
 
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Wird zitiert von ... (15)Neu Zitiert selbst (34)

  • BVerfG, 14.06.1960 - 2 BvL 7/60

    Beförderungsschnitt

    Auszug aus BVerwG, 28.06.1966 - II C 10.64
    Der hierarchische Aufbau der vielgliedrigen Verwaltung bringt es mit sich, daß die höheren Ämter an die fachlichen Kenntnisse und die Verantwortung der Beamten höhere Anforderungen stellen als die niederen; unter den Bewerbern ist deshalb derjenige auszuwählen, der durch Leistungen, Fähigkeiten und Persönlichkeit diesen Anforderungen am besten gewachsen ist (vgl. Ule in Bettermann-Nipperdey, "Die Grundrechte", Bd. IV/2 S. 588; BVerfGE 11, 203 [215];Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 13. April 1956 - BVerwG II C 129.53 - [ZBR 1956, 265]; BVerwGE 5, 39 [43]; 11, 139 [140 f.]).

    In einem - auf Vorlage des erkennenden Senats (BVerwGE 5, 39) ergangenen - die Verfassungsmäßigkeit des Beförderungsschnitts (§ 110 des Bundesbeamtengesetzes vom 14. Juli 1953 [BGBl. I S. 551] - BBG -) verneinenden Beschluß hat das Bundesverfassungsgericht den Grundsatz, daß die Versorgungsbezüge nach den ruhegehaltfähigen Dienstbezügen des zuletzt bekleideten Amtes berechnet werden, als hergebrachten Grundsatz im Sinne des Art. 33 Abs. 5 GG anerkannt (BVerfGE 11, 203 [210 f.]) und dargelegt, daß die mit jeder ordnungsgemäßen, nämlich dem Leistungsprinzip entsprechenden, Beförderung eines Beamten verbundene Anerkennung seiner Eignung, Befähigung und fachlichen Leistung sich nach dem überkommenen System der Beamtenversorgung nicht auf die Zeit beschränke, in der sich der Beamte im Dienst befindet, sondern daß sich diese Anerkennung auch auf sein Ruhegehalt auswirke; sie könne, indem die Abstufung des angemessenen Lebensunterhalts nach Amt und Verantwortung in die Zeit des Ruhegehalts hinüberwirke, als Anerkennung des Leistungsgrundsatzes für die Beamtenversorgung verstanden werden (a.a.O. S. 216).

    Bezüglich der Versorgung läßt der hergebrachte Grundsatz der Anknüpfung an das zuletzt innegehabte Amt, der heute u.a. in § 108 Nr. 1 BBG seinen Niederschlag gefunden hat, allerdings gewisse Einschränkungen zu, wie das Bundesverfassungsgericht in dem vorerwähnten Beschluß (BVerfGE 11, 203 [211 f.]) ausgeführt hat.

    Die überkommenen Grundsätze der amtgemäßen Versorgung, nach denen das Ruhegehalt aus dem letzten Amt zu berechnen ist, in das der Beamte unter Wahrung des Leistungsprinzips gelangt war, sind nicht nur Grundsätze des Versorgungsrechts; sie prägen vielmehr auch das öffentlich-rechtliche Dienstverhältnis des Beamten und gehören zu den Grundlagen, auf denen die Einrichtung des Berufsbeamtentums ruht (BVerfGE 11, 203 [216]; vgl. auch BVerfGE 14, 30 [31]).

  • BVerfG, 16.11.1965 - 2 BvL 8/64

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Zulässigkeit der Rückwirkung von

    Auszug aus BVerwG, 28.06.1966 - II C 10.64
    Rechtsstaatsprinzips (Art. 20 Abs. 3 GG) gehört nämlich neben der Gerechtigkeit die Rechtssicherheit, die den Schutz des Vertrauens des Staatsbürgers auf eine bestimmte Rechtslage einschließt (vgl. u.a. BVerfGE 7, 89 [BVerfG 24.07.1957 - 1 BvL 23/52] [92]; 7, 129 [152]; 8, 274 [304]; 11, 64 [72]; 13, 215 [223]; 13, 261 [272]; 14, 288 [297]; 15, 167 [207]; 15, 313 [319], 18, 135 [142]; 18, 429 [439]; 19, 187 [197]).

    Ein Gesetz, das gerade deshalb nichtig ist, weil es verfassungswidrig ist, kann aber grundsätzlich keinen Vertrauensschutz auslösen (BVerfGE 13, 261 [272]; 18, 429 [439]; 19, 187 [197 ff.]); insoweit hat das Gebot der materiellen Richtigkeit und Gerechtigkeit gegenüber dem Prinzip der Rechtssicherheit den Vorrang.

    Zu denken wäre insbesondere daran, daß bei dem durch die gesetzliche Regelung begünstigten Personenkreis von jeher ernsthafte Zweifel an ihrer Verfassungsmäßigkeit bestanden haben könnten (vgl. BVerfGE 19, 187 [197]).

  • BVerfG, 19.12.1961 - 2 BvL 6/59

    Rückwirkende Steuern

    Auszug aus BVerwG, 28.06.1966 - II C 10.64
    Erst von dem Zeitpunkt ab, in dem das Abgeordnetenhaus das rückwirkende Gesetz beschlossen habe (23. Januar 1958), sei entsprechend den Ausführungen des Bundesverfassungsgerichts (BVerfGE 13, 261 [272 f.]) ihr Vertrauen in den Bestand des bis dahin geltenden Rechts nicht mehr schutzwürdig gewesen.

    Rechtsstaatsprinzips (Art. 20 Abs. 3 GG) gehört nämlich neben der Gerechtigkeit die Rechtssicherheit, die den Schutz des Vertrauens des Staatsbürgers auf eine bestimmte Rechtslage einschließt (vgl. u.a. BVerfGE 7, 89 [BVerfG 24.07.1957 - 1 BvL 23/52] [92]; 7, 129 [152]; 8, 274 [304]; 11, 64 [72]; 13, 215 [223]; 13, 261 [272]; 14, 288 [297]; 15, 167 [207]; 15, 313 [319], 18, 135 [142]; 18, 429 [439]; 19, 187 [197]).

    Ein Gesetz, das gerade deshalb nichtig ist, weil es verfassungswidrig ist, kann aber grundsätzlich keinen Vertrauensschutz auslösen (BVerfGE 13, 261 [272]; 18, 429 [439]; 19, 187 [197 ff.]); insoweit hat das Gebot der materiellen Richtigkeit und Gerechtigkeit gegenüber dem Prinzip der Rechtssicherheit den Vorrang.

  • BVerwG, 20.11.1964 - VI C 118.61

    Versorgung nach Maßgabe des Landesbeamtengesetzes Berlin - Beschäftigung im

    Auszug aus BVerwG, 28.06.1966 - II C 10.64
    Demgemäß ist auch der VI. Senat des Bundesverwaltungsgerichts zu Recht - stillschweigend - in seinem Urteil vom 20. November 1964 (BVerwGE 20, 29) von der Geltung des Art. 33 Abs. 5 GG in Berlin-West ausgegangen.

    Denn die in Art. 100 GG bestimmte Kompetenz des Bundesverfassungsgerichts zur Normenkontrolle ist mit dem Verbot, Berlin durch den Bund zu "regieren", nicht vereinbar (BVerwGE 20, 29 [31] unter Bezugnahme auf BVerfGE 7, 1 [BVerfG 21.05.1957 - 2 BvL 6/56] [10]; BVerwGE 10, 282 [BVerwG 09.05.1960 - I C 55/59] [286]; 18, 150 [151]; BGHZ 20, 112 [116]).

    Das schließt nicht aus, daß Einzelansprüche, die in Anwendung einer aus solchem Grunde nichtigen Norm bereits zahlbar geworden sind, unter dem Gesichtspunkt der Eigentumsgarantie gleichwohl Bestand behalten können (vgl. BVerwGE 20, 29 [32/33] unter Bezugnahme auf BVerfGE 3, 58 [154]).

  • BVerfG, 04.05.1960 - 1 BvL 17/57

    Hausratentschädigung

    Auszug aus BVerwG, 28.06.1966 - II C 10.64
    Rechtsstaatsprinzips (Art. 20 Abs. 3 GG) gehört nämlich neben der Gerechtigkeit die Rechtssicherheit, die den Schutz des Vertrauens des Staatsbürgers auf eine bestimmte Rechtslage einschließt (vgl. u.a. BVerfGE 7, 89 [BVerfG 24.07.1957 - 1 BvL 23/52] [92]; 7, 129 [152]; 8, 274 [304]; 11, 64 [72]; 13, 215 [223]; 13, 261 [272]; 14, 288 [297]; 15, 167 [207]; 15, 313 [319], 18, 135 [142]; 18, 429 [439]; 19, 187 [197]).

    Ferner würde sich die Frage stellen, ob die Regelung überhaupt hinreichend eindeutig und praktikabel war (vgl. BVerfGE 11, 64 [BVerfG 04.05.1960 - 1 BvL 17/57] [73]).

  • BVerfG, 31.03.1965 - 2 BvL 17/63

    Verschollenheitsrente

    Auszug aus BVerwG, 28.06.1966 - II C 10.64
    Rechtsstaatsprinzips (Art. 20 Abs. 3 GG) gehört nämlich neben der Gerechtigkeit die Rechtssicherheit, die den Schutz des Vertrauens des Staatsbürgers auf eine bestimmte Rechtslage einschließt (vgl. u.a. BVerfGE 7, 89 [BVerfG 24.07.1957 - 1 BvL 23/52] [92]; 7, 129 [152]; 8, 274 [304]; 11, 64 [72]; 13, 215 [223]; 13, 261 [272]; 14, 288 [297]; 15, 167 [207]; 15, 313 [319], 18, 135 [142]; 18, 429 [439]; 19, 187 [197]).

    Ein Gesetz, das gerade deshalb nichtig ist, weil es verfassungswidrig ist, kann aber grundsätzlich keinen Vertrauensschutz auslösen (BVerfGE 13, 261 [272]; 18, 429 [439]; 19, 187 [197 ff.]); insoweit hat das Gebot der materiellen Richtigkeit und Gerechtigkeit gegenüber dem Prinzip der Rechtssicherheit den Vorrang.

  • BVerfG, 11.12.1962 - 2 BvL 2/60

    Ruhegehalt nach Entnazifizierung

    Auszug aus BVerwG, 28.06.1966 - II C 10.64
    Unter den hergebrachten Grundsätzen des Berufsbeamtentums, die der Gesetzgeber gemäß Art. 33 Abs. 5 GG zu berücksichtigen hat, ist "jener Kernbestand von Strukturprinzipien" zu verstehen, "die allgemein oder doch ganz überwiegend während eines längeren Tradition bildenden Zeitraums, mindestens unter der Weimarer Reichsverfassung, als verbindlich anerkannt und gewahrt worden sind" (BVerfGE 8, 332 [343]; 15, 167 [195]).

    Rechtsstaatsprinzips (Art. 20 Abs. 3 GG) gehört nämlich neben der Gerechtigkeit die Rechtssicherheit, die den Schutz des Vertrauens des Staatsbürgers auf eine bestimmte Rechtslage einschließt (vgl. u.a. BVerfGE 7, 89 [BVerfG 24.07.1957 - 1 BvL 23/52] [92]; 7, 129 [152]; 8, 274 [304]; 11, 64 [72]; 13, 215 [223]; 13, 261 [272]; 14, 288 [297]; 15, 167 [207]; 15, 313 [319], 18, 135 [142]; 18, 429 [439]; 19, 187 [197]).

  • BVerfG, 21.05.1957 - 2 BvL 6/56

    Berlin-Vorbehalt I

    Auszug aus BVerwG, 28.06.1966 - II C 10.64
    Das gemäß Art. 100 GG sonst mit der Entscheidung über die Verfassungsmäßigkeit eines Gesetzes zu befassende Bundesverfassungsgericht sei derzeit noch nicht zuständig, auf Vorlage eines Gerichts die Vereinbarkeit von Berliner Gesetzen mit dem Grundgesetz zu prüfen (BVerfGE 7, 1 [BVerfG 21.05.1957 - 2 BvL 6/56] [15]).

    Denn die in Art. 100 GG bestimmte Kompetenz des Bundesverfassungsgerichts zur Normenkontrolle ist mit dem Verbot, Berlin durch den Bund zu "regieren", nicht vereinbar (BVerwGE 20, 29 [31] unter Bezugnahme auf BVerfGE 7, 1 [BVerfG 21.05.1957 - 2 BvL 6/56] [10]; BVerwGE 10, 282 [BVerwG 09.05.1960 - I C 55/59] [286]; 18, 150 [151]; BGHZ 20, 112 [116]).

  • BVerfG, 02.12.1958 - 1 BvL 27/55

    Wartestandsbestimmungen

    Auszug aus BVerwG, 28.06.1966 - II C 10.64
    Es gebe auch keinen hergebrachten Grundsatz des Berufsbeamtentums, der allgemein die Anwendung neuer Wartestandsbestimmungen auf bereits im Dienst befindliche Beamte verbiete (BVerfGE 8, 332); Art. 33 Abs. 5 GG betreffe nur einen Kernbestand von Strukturprinzipien, die allgemein oder doch ganz überwiegend und während eines längeren, Tradition bildenden Zeitraums mindestens unter der Reichsverfassung von Weimar als verbindlich anerkannt und gewahrt worden seien.

    Unter den hergebrachten Grundsätzen des Berufsbeamtentums, die der Gesetzgeber gemäß Art. 33 Abs. 5 GG zu berücksichtigen hat, ist "jener Kernbestand von Strukturprinzipien" zu verstehen, "die allgemein oder doch ganz überwiegend während eines längeren Tradition bildenden Zeitraums, mindestens unter der Weimarer Reichsverfassung, als verbindlich anerkannt und gewahrt worden sind" (BVerfGE 8, 332 [343]; 15, 167 [195]).

  • BVerwG, 25.04.1957 - II C 50.55
    Auszug aus BVerwG, 28.06.1966 - II C 10.64
    Der hierarchische Aufbau der vielgliedrigen Verwaltung bringt es mit sich, daß die höheren Ämter an die fachlichen Kenntnisse und die Verantwortung der Beamten höhere Anforderungen stellen als die niederen; unter den Bewerbern ist deshalb derjenige auszuwählen, der durch Leistungen, Fähigkeiten und Persönlichkeit diesen Anforderungen am besten gewachsen ist (vgl. Ule in Bettermann-Nipperdey, "Die Grundrechte", Bd. IV/2 S. 588; BVerfGE 11, 203 [215];Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 13. April 1956 - BVerwG II C 129.53 - [ZBR 1956, 265]; BVerwGE 5, 39 [43]; 11, 139 [140 f.]).

    In einem - auf Vorlage des erkennenden Senats (BVerwGE 5, 39) ergangenen - die Verfassungsmäßigkeit des Beförderungsschnitts (§ 110 des Bundesbeamtengesetzes vom 14. Juli 1953 [BGBl. I S. 551] - BBG -) verneinenden Beschluß hat das Bundesverfassungsgericht den Grundsatz, daß die Versorgungsbezüge nach den ruhegehaltfähigen Dienstbezügen des zuletzt bekleideten Amtes berechnet werden, als hergebrachten Grundsatz im Sinne des Art. 33 Abs. 5 GG anerkannt (BVerfGE 11, 203 [210 f.]) und dargelegt, daß die mit jeder ordnungsgemäßen, nämlich dem Leistungsprinzip entsprechenden, Beförderung eines Beamten verbundene Anerkennung seiner Eignung, Befähigung und fachlichen Leistung sich nach dem überkommenen System der Beamtenversorgung nicht auf die Zeit beschränke, in der sich der Beamte im Dienst befindet, sondern daß sich diese Anerkennung auch auf sein Ruhegehalt auswirke; sie könne, indem die Abstufung des angemessenen Lebensunterhalts nach Amt und Verantwortung in die Zeit des Ruhegehalts hinüberwirke, als Anerkennung des Leistungsgrundsatzes für die Beamtenversorgung verstanden werden (a.a.O. S. 216).

  • BVerfG, 17.12.1953 - 1 BvR 147/52

    Alle Beamtenverhältnisse sind am 8. Mai 1945 erloschen

  • BVerfG, 12.11.1958 - 2 BvL 4/56

    Preisgesetz

  • BVerfG, 17.10.1957 - 1 BvL 1/57

    Hauptamtlicher Bürgermeister

  • BVerfG, 30.04.1952 - 1 BvR 14/52

    Bezirksschornsteinfeger

  • BVerfG, 24.07.1957 - 1 BvL 23/52

    Hamburgisches Hundesteuergesetz

  • BVerfG, 24.04.1953 - 1 BvR 102/51

    Hypothekensicherungsgesetz

  • BVerfG, 11.10.1962 - 1 BvL 22/57

    Selbstversicherung

  • BVerfG, 14.03.1963 - 1 BvL 28/62

    Verfassungsrechtliche Prüfung der Beschränkung einer rückwirkend begünstigenden

  • BVerfG, 16.10.1957 - 1 BvL 13/56

    lex Schörner

  • BVerwG, 14.05.1964 - II C 133.60

    Voraussetzungen für die Zulassung einer Revision - Anforderungen an die Darlegung

  • BVerwG, 14.01.1965 - II C 53.62

    Abberufung eines Bürgermeisters durch die Stadtvertretung

  • BVerfG, 14.11.1961 - 2 BvR 345/60

    Vertrauensschutz im Recht des Lastenausgleichs

  • BVerfG, 27.02.1962 - 2 BvR 510/60

    Verfassungsmäßigkeit der Begrenzung des Ausgleichsanspruchs im BPolG

  • BVerfG, 27.04.1959 - 2 BvF 2/58

    Bremer Personalvertretung

  • BVerwG, 29.09.1960 - II C 79.59

    Entlassung eines Beamten auf Probe wegen mangelnder Bewährung

  • BVerfG, 20.01.1966 - 1 BvR 140/62

    Berlin-Vorbehalt II

  • BVerwG, 09.05.1960 - I C 55.59

    Kosten aus Gefahrenbeseitigungsmaßnahmen - Zustellung des Abrechnungsbescheides -

  • BVerfG, 25.10.1951 - 1 BvR 24/51

    Grundrechtsgeltung in Berlin

  • BVerwG, 16.03.1964 - Gr. Sen. 1.63

    Rechtmäßige Besetzung der Spruchkammer - Anerkennung einer freien Ehe rassisch

  • BVerwG, 13.04.1956 - II C 129.53

    Rechtsmittel

  • BVerwG, 13.03.1957 - V C 222.55
  • BVerwG, 20.05.1955 - V C 15.55

    Rechtsmittel

  • BGH, 27.02.1956 - III ZR 194/54

    Rechtsweg für Ansrüche nach Reichsseuchengesetz

  • OVG Berlin, 24.02.1960 - VII B 45.59
  • BVerwG, 06.09.1974 - I C 17.73

    Studentenwohnheim - Art. 13 Abs. 2, Abs. 3 GG

    Das Bundesverwaltungsgericht hat aber zu prüfen, ob die Vorschriften in der ihnen vom Berufungsgericht gegebenen Auslegung mit den - auch im Lande Berlin geltenden (BVerfGE 1, 70) - Grundrechten des Grundgesetzes, insbesondere dessen Art. 13, und mit dem bundesverfassungsrechtlichen Grundsatz der Rechtsstaatlichkeit, insbesondere dem daraus ableitbaren Verhältnismäßigkeitsgrundsatz, vereinbar sind oder ob die angefochtene Entscheidung Insoweit Bundesrecht verletzt (vgl. Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 28. Juni 1966 - BVerwG II C 10.64 - [BVerwGE 24, 235, 237 ff. [BVerwG 28.06.1966 - II C 10/64]], Beschluß vom 8. Februar 1967 - BVerwG IV B 87.65 - [Buchholz 340 § 9 VwZG Nr. 5]).
  • BVerfG, 04.02.1981 - 2 BvR 570/76

    Verfassungswidrigkeit der Überleitung herausgehobener Richterämter in das neue

    Er spielt insbesondere bei der Einstellung des Beamten (vgl. dazu auch Art. 33 Abs. 2 GG ) sowie bei Beförderungen eine maßgebliche Rolle (BVerwGE 24, 235 ).

    Diese Berufungen sind jedenfalls unter dem Gesichtspunkt des auch hier zu beachtenden Leistungsgrundsatzes mit den Beförderungen der Beamten vergleichbar; der Dienstherr hat hier, meist auf der Grundlage einer Stellenausschreibung mit anschließender Bewerbung der für das entsprechende Amt in Betracht kommenden Richter, die für das zu übertragende Aufgabengebiet in körperlicher, geistiger und charakterlicher Hinsicht geeignet und befähigt sein müssen (vgl. BVerwGE 11, 139 [140 f.]; 24, 235 [241 f.]; 26, 8), seine Auslese mit besonderer Sorgfalt nach den objektiven Merkmalen fachlicher und persönlicher Eignung vorzunehmen.

  • BVerwG, 18.04.1986 - 8 C 51.85

    Zulässigkeit eines zur Hälfte nach Frontlängen und zur anderen Hälfte nach

    Der Vorbehalt in Nr. 4 des Genehmigungsschreibens der Militärgouverneure zum Grundgesetz vom 12. Mai 1949 (VOBl BZ S. 416) schließt jedoch für das Verhältnis zwischen Berliner Gesetzen und dem Bundesrecht die sich aus Art. 100 Abs. 1 Satz 2 GG ergebende Zuständigkeit des Bundesverfassungsgerichts aus (vgl. Urteil vom 28. Juni 1966 - BVerwG II C 10.64 - BVerwGE 24, 235 [238] mit weit. Nachw.).
  • BVerwG, 28.09.1967 - II C 37.67

    Einbehaltung von Dienstbezügen

    Nach dieser Vorschrift ist das "Recht des öffentlichen Dienstes unter Berücksichtigung der hergebrachten Grundsätze des Berufsbeamtentums zu regeln", d.h. unter Berücksichtigung - nicht schlechthin unter Beachtung - eines während längerer Zeit als verbindlich anerkannten "Kernbestandes von Strukturprinzipien" (vgl. BVerfGE 8, 332 [343]; 15, 167 [195]; BVerwGE 24, 235 [239]).
  • BVerwG, 12.07.1972 - VI C 10.70

    Dienstunfallschutz beim Abholen von Bezügen - Ausführung einer notwendigen

    Ähnliches gilt für die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts zum sog. Wegeunfall (vgl. BVerwGE 19, 44; 21, 307 [BVerwG 06.07.1965 - II C 39/63]; 24, 246 [BVerwG 28.06.1966 - II C 10/64]; 34, 20 [BVerwG 05.09.1969 - IV C 67/68]; 35, 234 [BVerwG 04.06.1970 - II C 39/68]und neuerdings Urteil vom 24. November 1971 - BVerwG VI C 119.67 - [Buchholz 237.3 § 125 Nr. 1 = ZBR 1972, 117]).
  • VGH Bayern, 21.07.2020 - 6 CE 20.1191

    Übernahme von Tarifbeschäftigten in das Beamtenverhältnis

    Das in dieser Vorschrift (und ebenfalls in § 9 Satz 1 BBG) statuierte Leistungsprinzip gehört als hergebrachter Grundsatz des Berufsbeamtentums zum Kernbereich von Strukturprinzipien, die allgemein oder doch ganz überwiegend und während eines längeren, Tradition bildenden Zeitraums als verbindlich anerkannt und gewahrt worden sind (vgl. BVerfG, B.v. 5.7.1983 - 2 BvR 460/80 - juris Rn. 35; BVerwG, U.v. 28.6.1966 - II C 10.64 - juris Rn. 35).
  • BGH, 24.03.1988 - III ZR 11/87

    Gleichbehandlung von Straßenanliegern im Hinblick auf für die Straßenreinigung zu

    Der Berlin-Vorbehalt der Drei Mächte schließt nach der Rechtsprechung sowohl des erkennenden Senats (BGHZ 20, 112) als auch des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwGE 9, 210, 213; 24, 235, 238) nicht aus, daß Urteile Berliner Gerichte von Bundesgerichten im Revisionsrechtszug auch insoweit überprüft werden, als sie über die Vereinbarkeit von Berliner Gesetzen mit dem Grundgesetz entschieden haben.
  • BVerwG, 12.01.1967 - II C 86.63

    Zum Rechtsanspruch eines Schwerbeschädigten auf Übernahme in den höheren

    Jedenfalls ist der öffentlich-rechtliche Dienstherr wegen des Leistungsprinzips (Art. 33 Abs. 2 und 5 GG), welches das öffentliche Dienstrecht der Beamten und Richter beherrscht und dem Interesse der Allgemeinheit an bestmöglicher Erfüllung der öffentlichen Aufgaben dient, grundsätzlich gehalten, unter den Bewerbern für ein Amt denjenigen auszuwählen, der durch Leistungen, Fähigkeiten und Persönlichkeit dessen Anforderungen am besten entspricht (vgl. hierzu BVerwG, Urteil vom 28. Juni 1966 - BVerwG II C 10.64 - [ZBR 1966 S. 274]).
  • BVerwG, 12.05.1977 - II C 46.73

    Regelbeförderung eines Beamten - Einstufung in eine höhere Besoldungsstufe -

    Deswegen durfte nach den hergebrachten Grundsätzen des Berufsbeamtentums auch bei der Regelbeförderung der Leistungsgrundsatz (vgl. BVerwGE 24, 235 [239, 241]) nicht schlechthin außer acht gelassen werden.
  • BVerwG, 22.02.1968 - II C 25.67

    Voraussetzungen eines Besoldungsanspruchs für Leiter eines besonders

    Ein hergebrachter Grundsatz des Berufsbeamtentums, der durch die vom Kläger bemängelte Auswahl der Forstämter verletzt sein könnte, ist nicht ersichtlich; eine das Dienstaltersprinzip beobachtende gesetzliche Regelung hat, wie das Berufungsgericht zutreffend dargelegt hat, bezüglich des besoldungsmäßigen Aufrückens von Forstmeistern nicht bestanden, und das nach Meinung der Revision sich aus der Verwaltungsübung ergebende Dienstaltersprinzip hat durch das vorrangige Leistungsprinzip verdrängt werden dürfen (vgl. das Urteil des Senatsvom 28. Juni 1966 - BVerwG II C 10.64 - BVerwGE 24, 235 [241/242]).
  • BVerwG, 06.07.1972 - VI B 20.72

    Voraussetzungen für die Annahme eines Unfalls "in Ausübung oder infolge des

  • BVerwG, 11.09.1969 - II C 35.66

    Verfassungsmäßigkeit des Ausschlusses ehemaliger Soldaten von der Versorgung -

  • BVerwG, 12.12.1969 - VI C 8.68
  • BVerwG, 09.12.1969 - VI B 35.69

    Frage der Beförderung eines durch die Ausübung des Mandats eines

  • VG Regensburg, 31.01.1979 - R/O 363 I 77

    Anspruch auf Berufung in das Richterverhältnis in der Arbeitsgerichtsbarkeit;

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